«EnergieSchweiz für Gemeinden» fördert mit dem Programm Front Runner die ambitioniertesten Städte und Gemeinden in Sachen Energie- und Klimapolitik. Die aktuelle Ausschreibung startet am 1. März 2023. Reichen Sie jetzt Ihr Projekt ein!

Gehört Ihre Stadt oder Gemeinde zu den Ambitioniertesten in Sachen Energie- und Klimapolitik? Verfügt sie bereits über entsprechende Smart-City- sowie 2000-Watt-Konzepte und ist motiviert diese weiterzuentwickeln? Dann bewerben Sie sich als «Front Runner». «EnergieSchweiz für Gemeinden» unterstützt die Weiterentwicklung von bestehenden energiepolitischen Strategien in Kombination mit der Umsetzung von konkreten Projekten mit attraktiven Fördergeldern zwischen CHF 80'000 bis 100'000. Im Fokus steht Ausrichtung von Smart-City-Initiativen auf die Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft in Richtung CO2 / Netto-Null.

Welche Städte und Gemeinden wir ansprechen:

  • Städte und Gemeinden, die sich mit der Energiestrategie 2050 und Paris 2015 identifizieren.
  • Städte und Gemeinden mit ambitionierter Energie- und Klimapolitik, die über sich in Entstehung befindende oder fortgeschrittene Smart-City- und 2000-Watt-Konzepte verfügen.

So funktioniert’s

Um den Ansprüchen des ambitionierten Front-Runner-Programms gerecht zu werden, erarbeiten die Städte und Gemeinden:

  • ein Strategieprojekt
  • ein bis drei Umsetzungsprojekte

Das Strategieprojekt beschreibt in diesem Zusammenhang einen übergeordneten institutionellen Prozess in den Städten und Gemeinden. Innerhalb des Strategieprojektes werden die ehrgeizigen energiepolitischen Zielsetzungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde weiter vorangetrieben. Damit soll entweder eine Smart City Strategie mit starkem Bezug zu den energiepolitischen Zielsetzungen (2000-Watt-Gesellschaft) initiiert oder der oben genannte Bezug bei einer bereits bestehenden Smart City Strategie der Stadt oder Gemeinde hergestellt werden.

Ein Umsetzungsprojekt umfasst hingegen konkrete operative Massnahmen (z.B. Planung von Photovoltaik-Anlagen). Die detaillierten Kriterien und Richtlinien zu förderwürdigen Umsetzungsprojekten finden Sie im Merkblatt.

Welche Anforderungen wir an die Projekte stellen:

  • Inhaltlich konzentrieren sich die Projekte auf Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz in Gebäuden und erneuerbare Energien, Mobilität, Anlagen und Prozesse in Industrie und Dienstleistungen.
  • Förderberechtigt sind die Erarbeitung von Grundlagen, Konzepten, Vorstudien und Machbarkeitsabklärungen von Gebäude-, Mobilitäts- und Infrastrukturprojekten sowie Monitoring-Leistungen. Ebenfalls förderberechtigt sind projektbegleitende Kommunikations- sowie Sensibilisierungs-Massnahmen. Beispiele für förderberechtigte und nicht förderberechtigte Projekte finden Sie im Leitfaden.
  • Die bekannten bzw. vorhersehbaren Projektkosten sind im Angebot nachvollziehbar budgetiert. Interne Kosten der Projektträger können angerechnet werden.
  • Die Finanzierung von 60 %der Projektkosten durch die Trägerschaft muss zum Zeitpunkt der Eingabe vollständig und nachvollziehbar gesichert sein.

Orange: förderfähige Projektphasen
Blau: nicht förderberechtigte Projektphasen

Wie wir die Städte und Gemeinden unterstützen:

  • Fachliche Unterstützung in den Bereichen Smart City und 2000 Watt-Gesellschaft
  • Finanzielle Förderung von mehreren Projekten im Umfang von CHF 80’000 – CHF 100’000 pro Jahr, aber höchstens 40 % der Gesamtkosten des Projekts
  • Netzwerk und Erfahrungs-Austausch

Winterthur, Thun, St. Gallen, Burgdorf und Schaffhausen sind die Gewinnerinnen 2021 
Bei der 2021 durchgeführten Projektförderung haben die Städte Winterthur, Thun, St. Gallen, Burgdorf und Schaffhausen den Zuschlag erhalten.

Die Fördergelder betrugen für die Projekte der 5 Gemeinden zusammen circa CHF 945'000
Die Projektkosten beliefen sich insgesamt auf rund CHF 2,9 Millionen. Mehr dazu

Wichtige Termine:

  • Eingabestart: 1. März 2023
  • Eingabeschluss: 31. Juli 2023
  • Publikation der Gewinnerinnen: Oktober 2023
  • Projektlaufzeit: 2 Jahre

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Detaillierte Informationen: Merkblatt und Leitfaden

Detaillierte Informationen zu den Eingabebedingungen, Bewertungskriterien und Formalitäten zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt. Lesen Sie den Leitfaden zur Förderung, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. Dort finden Sie weitere Informationen zum Ausfüllen der Antragsunterlagen, zur Einreichung des Förderantrags sowie Beispiele für förderberechtigte Projekte.

Weitere Unterlagen finden Sie im Arbeitsbereich.

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